FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Landesförderung
Förderlinie I: Projektförderung
In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die
- neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
- noch nicht begonnen haben und
- bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.
Förderlinie II: Strukturförderung
In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die
- mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
- die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.
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Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden.
Mit Akteur*innen und Träger*innen sind in diesem Programm gemeint: soziokulturelle und kulturelle Zentren, Einrichtungen und Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung und Ausrichtung, die sich mit künstlerischen Mitteln dem gesellschaftlichen Diskurs stellen, und ein spartenübergreifendes und zielgruppenübergreifendes Programm ermöglichen.
Gegenstand der Förderung ist z.B.:
- Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen
- Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltungdes soziokulturellen Angebots beitragen
- Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate
- Maßnahmen zum Ausbau eigener IT-Infrastruktur
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Ziel von Kulturland Brandenburg 2024/2025 ist es, mit Kunst- und Kulturprojekten das Land als vernetzten Kulturstandort zu präsentieren. Die Durchführung von internationalen Residenzprogrammen, die Nutzung der Potentiale digitaler Möglichkeiten, die (Wieder-)Belebung von Städtepartnerschaften und andere Formate ermöglichen die Überwindung geographischer Distanzen über Europa hinaus und schaffen so Voraussetzungen für einen dynamischen Kulturaustausch. Auf diese Weise sollen die teilnehmenden Projekte dazu beitragen, das Land als offenes, kreatives und vielschichtiges, kulturelles Drehkreuz in der Metropolregion sichtbar werden zu lassen. Kulturland Brandenburg 2024/2025 setzt sich mit dem Thema WELTEN VERBINDEN dafür ein, die kulturelle Vielfalt des Landes für die Brandenburg:innen und ihre Gäste sichtbar, sowie die Potenziale und überraschenden Perspektiven auf das Land erlebbar zu machen.
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Mit dem Ziel, den Bürger*innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler*innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.
Antragstellung
Grundlage der Förderung sind die untenstehenden Fördergrundsätze für das jeweilige Förderjahr, in denen das Antrags- und Förderverfahren beschrieben sind.
Weitere Informationen : hier
Mit dem Ziel, den Bürger*innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler*innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.
Antragstellung
Grundlage der Förderung sind die untenstehenden Fördergrundsätze für das jeweilige Förderjahr, in denen das Antrags- und Förderverfahren beschrieben sind.
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Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen können in Brandenburg neben der Allgemeinen Kulturprojektförderung von vielfältigen genrespezifischen kulturellen Förderprogrammen der Landesregierung profitieren.
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Sie hat das Ziel der Unterstützung von Künstlern*innen in allen Sparten, die durch ihr künstlerisches Schaffen eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch diverse Gründe (bspw. Krankheit) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Antragsverfahren
Die Unterstützung aus der Deutschen Künstlerhilfe erfolgt entweder einmalig oder als sogenannte Dauerförderung, wobei diese turnusmäßig durch das Bundespräsidialamt überprüft wird.
Das brandenburgische Kulturministerium schreibt Arbeitspaket-Stipendien aus. Insgesamt werden zehn Stipendien à 8.000 Euro vergeben. Künstlerinnen und Künstler der Genres
- Literatur
- Bildende Kunst
- Musik
- Darstellende Kunst
können sich ab sofort bewerben.
Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen, die nachweislich ihren (ersten) Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Nicht antragsberechtigt sind die Mitglieder der beratenden Jurys.
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Bundesförderung
„tanz + theater machen stark“ initiiert lokale Bündnisse, bestehend aus mindestens drei Partner*innen, die sich mit theaterpädagogischen Projekten an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten. Seit 2018 wurden 329 Projekte aus allen 16 Bundesländern gefördert.
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Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
- künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
- Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
- Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
- Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
- Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
- Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
- Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
- Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
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Ein Förderprogramm im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS ermöglicht Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und Kultureller Bildung. Das Programm hat zwei Förderschwerpunkte: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen und künstlerische Vorhaben in digitalen Räumen.
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Gefördert werden Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.
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ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte für Kinder & Jugendliche mit erschwertem Zugang zu Kultur- und Bildungsangeboten.
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Ab sofort ist es möglich, Fördermittel für Gastspiele, die im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 stattfinden, im Rahmen der 1. Vergabe 2024 zu beantragen.
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Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.
Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.
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Lokale Förderungen
Jeder Landkreis vergibt Förderungen für Kulturprojekte. Informiert euch über den Procedere in eurem Landkreis.
Der Landkreis Barnim fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet. Dafür stellt er jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen Etat zur Verfügung.
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Der Landkreis ist bestrebt die Kunst und Kultur im Havelland zu fördern und weiter zu entwickeln.
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Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt, Verantwortung für die Pflege und Entwicklung von Kunst und Kultur zu tragen und sich an der Sicherung der Rahmenbedingungen für ein freiheitliches und allen zugängliches kulturelles Leben zu beteiligen
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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gewährt natürlichen Personen, gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen Zuwendungen zu Projekten für das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet.
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Der Landkreis Uckermark fördert kulturell und künstlerisch tätige Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, die durch ihre Initiativen und Projekte das kulturelle Leben in der Uckermark mitgestalten und entwickeln.
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